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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
10.12.2025 1 Ca 231/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 zum 31.01.2026 sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 13.080,00 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
19.01.2026 6 Ca 128/25

Urteil

  1. Die Beklagte Ziff. 2, wird verurteilt, dem Kläger für den Abrechnungsmonat Juni 2025 5.595,94 € brutto Lohn und 1.197,00 € brutto Urlaubsgeld abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen 2.253,20 € nebst Zinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01 07.2025 bis zum 22.07.2025 aus 6.792,94 €, aus 4.539,74 € seit dem 22.07.2025,
    für den Abrechnungsmonat Juli 2025 5.595,94 € brutto Lohn abzgl. auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenes Arbeitslosengeld in Höhe von 2.253,20 € nebst Zinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 3.342,74 € seit dem 01.08.2025 sowie für den Abrechnungsmonat August 2025 5.595,94 € brutto Lohn abzgl. auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenes Arbeitslosengeld in Höhe von 2.253,20 € nebst Zinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 3.342,74 € seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
  2. Die Beklagte Ziff. 2, wird verurteilt, dem Kläger für die Abrechnungsmonate Juni, Juli und August 2025 nach Maßgabe der Vergütungsansprüche des Klagantrages Ziff. 5 Lohnabrechnungen für die Monate Juni, Juli und August 2025 zu erteilen und an den Kläger herauszugeben.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 66% und die Beklagte Ziff. 2 34% zu tragen.
  5. Der Streitwert wird auf 29.691,81 EUR festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
26.01.2026 6 Ca 89/25

Urteil

  1. Die beklagte Partei wird verurteilt, den restlichen einbehaltenen Lohn in Höhe von 2.893 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 an die klagende Partei zu zahlen. (Berechnung: 3.404 EUR - 511 EUR -= 2.893 EUR)

  2. Die beklagte Partei wird verurteilt, den einbehaltenen Urlaubsanspruch von 8 Tagen in Höhe von 1.400 EUR brutto an die klagende Partei auszuzahlen.

  3. Die beklagte Partei hat 71%, die klagende Partei 29% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  4. Der Streitwert wird auf 4.293,00 EUR festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
28.01.2026 1 Ca 245/25

Urteil


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 25.07.2025 zum 31.08.2025 geendet hat.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 15% und die Beklagte 85% zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf € 13.260,00 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.