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Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 245/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 25.07.2025
zum 31.08.2025 geendet hat.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 15% und die Beklagte 85% zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf € 13.260,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.