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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
17.09.2026 3 Ca 26/26

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4060,00 EUR brutto als ausstehendes Arbeitsentgelt für den Monat September 2025 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 22.01.2026.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ordnungsgemäße Abrechnungen über die Brutto-Netto-Bezüge für die Monate Januar bis Dezember 2025 zu erteilen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf EUR 7.540,00 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
16.09.2026 5 Ca 220/26

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentlich und fristlose Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die (hilfsweise ordentliche) Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als CNC-Rundschleifer weiter zu beschäftigen.
  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  5. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 16.396,84 € festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
09.09.2026 1 Ca 179/26

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 7.473,33 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
15.04.2026 2 Ca 278/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.