Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
16.01.2025 3 Ca 473/23

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf € 4.963,43 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
16.01.2025 3 Ca 177/24

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Die Klage wird angewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf € 2.313,00 festgesetzt.
15.01.2025 5 Ca 163/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, Lohn für den Monat März 2024 in Höhe von brutto 10.162,00 € an den Kläger nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. hieraus seit 11.04.2024 zu bezahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, Lohn für den Monat April 2024 in Höhe von brutto 10.162,00,00 € an den Kläger nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2024 zu bezahlen.

  3. Die Widerklage wird abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 103.616,00€ festgesetzt.

  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
15.01.2025 5 Ca 164/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, Lohn für den Monat März 2024 in Höhe von brutto 11.580,00 € an den Kläger nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. hieraus seit 11.04.2024 zu bezahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, Lohn für den Monat April 2024 in Höhe von brutto 11.580,00 € an den Kläger nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2024 zu bezahlen.

  3. Die Widerklage wird abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 91.290,00 € festgesetzt.

  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
13.01.2025
1 Ca 134/24

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.696,76 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, aus einem Teilbetrag von 104,96 € brutto seit dem 01.08.2023, aus einem Teilbetrag von 104,96€ brutto seit dem 01.09.2023, aus einem Teilbetrag von 104,96€ brutto seit dem 01.10.2023, aus einem Teilbetrag von 104,96€ brutto seit dem 01.11.2023, aus einem Teilbetrag von 104,96 € brutto seit dem 01.12.2023, aus einem Teilbetrag von 104,96 € brutto seit dem 01.01.2024, aus einem Teilbetrag von 104,96€ brutto seit dem 01.02.2024, aus einem Teilbetrag von 104,96€ brutto seit dem 01.03.2024, aus einem Teilbetrag von 104,96 € brutto seit dem 01.04.2024, aus einem Teilbetrag von 104,96 € brutto seit dem 01.05.2024, aus einem Teilbetrag von 108,44€ brutto seit dem 01.06.2024, aus einem Teilbetrag von 108,44€ brutto seit dem 01.07.2024, aus einem Teilbetrag von 108,44 € brutto seit dem 01.08.2024, aus einem Teilbetrag von 108,44 € brutto seit dem 01.09.2024, aus einem Teilbetrag von 108,44€ brutto seit dem 01.10.2024.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei jeder auf die vorgenannte Schuld geleisteten Zahlung eine Entgeltabrechnung zu erteilen.
  3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Monate Oktober 2024 bis einschließlich Juni 2025 ein Leistungsentgelt in Höhe von 15 % des Tarifgrundentgelts zu zahlen.
  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  5. Von den Kosten des Rechtstreits haben der Kläger 64% und die Beklagte zu 36% zu tragen.
  6. Der Streitwert wird auf € 7.367,95 festgesetzt.

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