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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
11.02.2026 5 Ca 292/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 3.145,62 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.02.2026 5 Ca 188/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 15.05.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers über den 31.05.2025 hinaus gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.

3. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Staplerfahrer in der Weiterverarbeitung weiterzubeschäftigen.

4. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

5. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 17.758,90 € festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



11.02.2026 1 Ca 260/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 21.08.2025 zum 31.03.2026 enden wird.


2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.03.2026 hinaus bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzklage als Niederlassungsleiter Stuttgart zu unveränderten vertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.


3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf € 36.600,00 festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.02.2026 3 Ca 541/24

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.11.2024 nicht geendet hat.
  2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Konstruktionsleiter weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf € 19.200,00 festgesetzt.
05.02.2026 3 Ca 148/25

Urteil

  1. Der Vollstreckungsbescheid vom 08.05.2024 des Amtsgerichts Bremen, Gz.: 24-70560620-7 wird in Höhe eines Betrags von EUR 14291,06 aufrechterhalten. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 89% und die Klägerin 11%.
  3. Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts fallen der Klägerin zur Last.
  4. Der Streitwert wird auf EUR 16036,76 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen
10.12.2025 1 Ca 231/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 zum 31.01.2026 sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 13.080,00 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.