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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
15.07.2026 6 Ca 252/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten Partei vom 30.09.2025 geendet hat.
  2. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der klagenden Partei in den Bereich IT gemäß Schreiben der beklagten Partei vom 27.04.2025 unwirksam ist.
  3. Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei über den 31.03.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Senior-Entwicklungsingenieur in der Funktion Softwareentwickler im Bereich Produktprüfung und -berechnung weiterzubeschäftigen.
  4. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  5. Der Streitwert wird auf 34.175,00 EUR festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
08.07.2026
2 Ca 253/25

Urteil


1. Das Versäumnisurteil vom 11.03.2026 wird aufrechterhalten.

2. Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.074,29 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

08.07.2026 5 Ca 86/26

Urteil


1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten mit Schreiben vom 16.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

2.Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Konditionen als Projekt- und Prozessmanager im Betrieb des Beklagten in Freudenstadt weiter zu beschäftigen.

3.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 30.872,52 € festgesetzt.

5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.04.2026 2 Ca 278/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.