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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
15.05.2025
3 Ca 256/24

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 30.01.2025 zu dem Aktenzeichen 3 Ca 256/24 wird aufgehoben.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Standortleiter Karlsbad zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Arbeitsentgelt für den Monat August 2024 in Höhe von 11.000 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01 09.2024.
  4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 24.09.2024 nicht geendet hat.
  5. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.09.2024 enden wird.
  6. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungsgründe sein Ende finden wird.
  7. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  8. Der Streitwert wird auf EUR 55.000,00 festgesetzt.
  9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
14.05.2025 2 Ca 406/24

Urteil:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Der Wert der Streitgegenstände wird auf 6.640,31 Euro festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.05.2025
1 Ca 14/25

Urteil


1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 75% und die Beklagte 25% zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf € 29.320,00 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.05.2025
1 Ca 280/24

Urteil


1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf € 23.806,74 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.