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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
25.06.2026
3 Ca 337/25

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vom 24.07.2025 aufgelöst wurde.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4. 
  4. Der Streitwert wird auf € 27.858,75 festgesetzt. 


24.06.2026
5 Ca 489/25

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Das klagabweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 06.05.2026 (Az. 5 Ca 489/25) wird aufrechterhalten.
  2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 17.813,25 € festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
17.06.2026 5 Ca 488/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 nicht enden wird.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Accountmanager B2B weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 22.500,00 € festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
15.04.2026 2 Ca 278/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.