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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
12.10.2026 6 Ca 23/26

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung Nr. 1 der beklagten Partei vom 20.01.2026 noch durch die außerordentliche fristlose Kündigung Nr. 2 vom 20.01.2026 noch durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 09.03.2026 noch durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 30.03.2026 geendet hat.
  2. Die beklagte Partei wird verurteilt, an die klagende Partei 489,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2026 zu zahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei 47 % und die beklagte Partei 53 %.
  5. Der Streitwert wird auf 25.763,01 EUR festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
07.10.2026 1 Ca 175/26

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.04.2026 geendet hat.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 16.176,87 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
01.10.2026 3 Ca 269/25

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Das am 30.04.2026 in dem Rechtsstreit 3 Ca 269/25 ergangene und verkündete Versäumnisurteil wird aufrechterhalten.
  2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf EUR 3.688,23 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
01.10.2026 3 Ca 497/25

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 30.11.2025 mit Ablauf des 04.12.2025 geendet hat.
  2. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Entgelt für November 2025 in Höhe von EUR 2.286,55 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. hieraus ab dem 23.12.2025 zu bezahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 76 % und der Beklagte 24 %.
  5. Der Streitwert wird auf EUR 9.535,40 festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
30.09.2026 5 BVGa 1/26

Beschluss


Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wird zurückgewiesen.

15.04.2026 2 Ca 278/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.