Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
13.11.2024 5 Ca 155/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 12.01.2024 nicht mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden ist.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.

  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 11.550,00 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
13.11.2024 5 Ca 179/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24.11.2023 nicht enden wird.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Verkaufssachbearbeiterin weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 18.000,00 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
11.11.2024 1 Ca 162/24

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Die Beklagte wird verurteilt, einer Verringerung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Klägerin von 38,5 Stunden auf 14 Stunden bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am ersten und dritten Samstag eines Monats von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zuzustimmen.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin und die Beklagte je 50% zu tragen.
  4. Der Streitwert wird auf € 6.600,00 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
31.10.2024 3 Ca 197/24

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.04.2024, datiert mit 23.04.2022, nicht aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 10200,00 festgesetzt.
22.08.2024 3 Ca 323/23

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, den teilweise noch ausstehenden Lohn für August 2023 i.H.v. 943,48 € brutto an den Kläger zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, hieraus an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.08.2023 zu zahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 92 % und die Beklagte 8%.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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