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Datum: 04.03.2026

Aktenzeichen: 

1 Ca 325/25

Urteil


1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen des Klägers durch die ordentliche Änderungskündigung der Beklagten vom 13.10.2025 zum 31.12.2025 sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam ist.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf € 10.200,00 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.