Das Arbeitsgericht Pforzheim übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Pforzheim und in den Landkreisen Calw, Enzkreis und Freudenstadt in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Pforzheim. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Pforzheim ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Direktor des
Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt durch die Verwaltungsleiterin und weitere Verwaltungskräfte.