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Datum: 26.01.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 89/25
Urteil
- Die beklagte Partei wird verurteilt, den restlichen einbehaltenen Lohn in Höhe von 2.893 EUR brutto
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 an die klagende Partei zu zahlen.
(Berechnung: 3.404 EUR - 511 EUR -= 2.893 EUR)
- Die beklagte Partei wird verurteilt, den einbehaltenen Urlaubsanspruch von 8 Tagen in Höhe von 1.400 EUR
brutto an die klagende Partei auszuzahlen.
- Die beklagte Partei hat 71%, die klagende Partei 29% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Streitwert wird auf 4.293,00 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.