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Datum: 26.01.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 89/25

Urteil

  1. Die beklagte Partei wird verurteilt, den restlichen einbehaltenen Lohn in Höhe von 2.893 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 an die klagende Partei zu zahlen. (Berechnung: 3.404 EUR - 511 EUR -= 2.893 EUR)

  2. Die beklagte Partei wird verurteilt, den einbehaltenen Urlaubsanspruch von 8 Tagen in Höhe von 1.400 EUR brutto an die klagende Partei auszuzahlen.

  3. Die beklagte Partei hat 71%, die klagende Partei 29% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  4. Der Streitwert wird auf 4.293,00 EUR festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.