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Datum: 13.11.2024
Aktenzeichen: 5 Ca 179/24
Im Namen des Volkes!
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom
24.11.2023 nicht enden wird.
- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als
Verkaufssachbearbeiterin weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 18.000,00 € festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.