Datum: 13.11.2024

Aktenzeichen: 5 Ca 179/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24.11.2023 nicht enden wird.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Verkaufssachbearbeiterin weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 18.000,00 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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