Datum: 31.10.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 197/24

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.04.2024, datiert mit 23.04.2022, nicht aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 10200,00 festgesetzt.

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