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Datum: 31.10.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 197/24
Im Namen des Volkes
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
23.04.2024, datiert mit 23.04.2022, nicht aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf EUR 10200,00 festgesetzt.