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Datum: 26.10.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 310/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten Partei vom 26.11.2025 geendet hat.
  2. Der Auflösungsantrag der beklagten Partei wird abgewiesen.
  3. Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Finance Director weiterbeschäftigten.
  4. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  5. Der Streitwert wird auf 65.666,36 EUR festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.