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Datum: 26.10.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 310/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten Partei vom 26.11.2025 geendet hat.
- Der Auflösungsantrag der beklagten Partei wird abgewiesen.
- Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Finance Director weiterbeschäftigten.
- Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf 65.666,36 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.