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Datum: 08.07.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 86/26
Urteil
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten mit
Schreiben vom 16.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2.Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Konditionen als Projekt- und Prozessmanager im Betrieb des Beklagten in Freudenstadt weiter zu beschäftigen.
3.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 30.872,52 € festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.