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Datum: 15.04.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 433/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025, dem Kläger zugegangen am 30.10.2025 nicht zum Ablauf des 30.11.2025 beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den in dem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen als technischen Leiter im Schichtbetrieb bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiterzubeschäftigen
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 30.397,24 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.