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Datum: 26.11.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 202/25
Im Namen des Volkes!
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom
12.05.2025 nicht zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens auf dem
bisherigen Arbeitsplatz und zu den bisherigen Bedingungen aus dem Arbeitsvertrag vom 16.05.2022 weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 19.604,00€ festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.