Zum Inhalt springen

Datum: 26.11.2025

Aktenzeichen: 5 Ca 202/25

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom 12.05.2025 nicht zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens auf dem bisherigen Arbeitsplatz und zu den bisherigen Bedingungen aus dem Arbeitsvertrag vom 16.05.2022 weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 19.604,00€ festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.