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Datum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 188/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 15.05.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers über den 31.05.2025 hinaus gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.
3. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Staplerfahrer in der Weiterverarbeitung weiterzubeschäftigen.
4. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
5. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
6. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 17.758,90 € festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.