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Datum: 30.04.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 445/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 12.11.2025 nicht beendet wurde, sondern über den 31.01.2026 hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf EUR 8665,02 festgesetzt