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Datum: 30.04.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 445/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 12.11.2025 nicht beendet wurde, sondern über den 31.01.2026 hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf EUR 8665,02 festgesetzt