Datum: 30.04.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 189/25
Urteil
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 79 %,die Beklagte trägt 21 % der
Kosten.
- Der Streitwert wird auf EUR 25514,30 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.