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Datum: 30.04.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 189/25

Urteil

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 79 %,die Beklagte trägt 21 % der Kosten.
  3. Der Streitwert wird auf EUR 25514,30 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.