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Datum: 15.04.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 278/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.