Zum Inhalt springen

Datum: 15.04.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 278/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Mitarbeiter im Archiv gemäß Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5 TV-L weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird 13.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.