Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 260/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 21.08.2025 zum 31.03.2026 enden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.03.2026 hinaus bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die
Kündigungsschutzklage als Niederlassungsleiter Stuttgart zu unveränderten vertraglichen Bedingungen
weiterzubeschäftigen.
3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf € 36.600,00 festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.