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Datum: 21.10.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 92/26
Im Namen des Volkes!
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom
27.02.2026 nicht beendet worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten durch die fristlose, hilfsweise ordentliche
Kündigung der Beklagten vom 11.05.2026 nicht beendet worden ist.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 11.304,00€ festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen