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Datum: 07.10.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 175/26

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.04.2026 geendet hat.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 16.176,87 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.