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Datum: 07.10.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 175/26
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.04.2026 geendet hat.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Streitwert wird auf € 16.176,87 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.