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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 269/25

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Das am 30.04.2026 in dem Rechtsstreit 3 Ca 269/25 ergangene und verkündete Versäumnisurteil wird aufrechterhalten.
  2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf EUR 3.688,23 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.