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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 497/25

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 30.11.2025 mit Ablauf des 04.12.2025 geendet hat.
  2. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Entgelt für November 2025 in Höhe von EUR 2.286,55 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. hieraus ab dem 23.12.2025 zu bezahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 76 % und der Beklagte 24 %.
  5. Der Streitwert wird auf EUR 9.535,40 festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.