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Datum: 01.10.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 497/25
Im Namen des Volkes
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 30.11.2025 mit Ablauf des 04.12.2025 geendet hat.
- Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Entgelt für November 2025 in Höhe von EUR 2.286,55 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. hieraus ab dem 23.12.2025 zu bezahlen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 76 % und der Beklagte 24 %.
- Der Streitwert wird auf EUR 9.535,40 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.