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Datum: 17.09.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 26/26
Urteil
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4060,00 EUR brutto als ausstehendes Arbeitsentgelt für den Monat September 2025 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 22.01.2026.
- Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ordnungsgemäße Abrechnungen über die Brutto-Netto-Bezüge für die Monate Januar bis Dezember 2025 zu erteilen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf EUR 7.540,00 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.