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Datum: 17.09.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 26/26

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4060,00 EUR brutto als ausstehendes Arbeitsentgelt für den Monat September 2025 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 22.01.2026.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ordnungsgemäße Abrechnungen über die Brutto-Netto-Bezüge für die Monate Januar bis Dezember 2025 zu erteilen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf EUR 7.540,00 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.