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Datum: 16.09.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 220/26
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentlich und fristlose Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die (hilfsweise ordentliche) Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als CNC-Rundschleifer weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 16.396,84 € festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.