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Datum: 16.09.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 220/26

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentlich und fristlose Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die (hilfsweise ordentliche) Kündigung der Beklagten vom 08.05.2026 nicht beendet worden ist.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als CNC-Rundschleifer weiter zu beschäftigen.
  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  5. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 16.396,84 € festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.