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Datum: 26.08.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 178/26
- 1 Ca 178/26 - Pforzheim, 26.08.2026
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 06.05.2026 nicht
enden wird.
- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Bachelor of Science (TU)
weiter zu beschäftigen
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Streitwert wird auf € 12.343,52 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.