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Pressemitteilung vom 03.12.2012
Datum: 03.12.2012
Kurzbeschreibung:
Das Arbeitsgerichts Pforzheim (Az: 5 Ca 495/12) befasst sich derzeit mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens schwere Mobbingvorwürfe gegen seinen Arbeitgeber erhebt. Bei der Firma handelt es sich um ein Unternehmen der Schwerindustrie mit Niederlassungen in Freudenstadt und Moskau.
Der Arbeitnehmer behauptet, Kollegen hätten sein Auto mit Schnee zugeschaufelt und ihm anschließend die „goldene Schneeschaufel“ verliehen. Unter den Augen der gesamten Belegschaft habe er sein Auto freischaufeln müssen. In seinem Kofferraum sei außerdem ein Karton mit Styropor-Flocken ausgeschüttet worden. Zudem habe ein Kollege ein Schild mit der Aufschrift „WC“ an sein Auto gehängt, was er selbst erst nach einer Weile gemerkt habe. Die Kollegen hätten die Vorfälle zum Teil fotografiert und am Schwarzen Brett der Firma veröffentlicht.
Zuletzt sei dem Arbeitnehmer zum Mittagessen ein in Stoff gewickelter toter Vogel serviert worden. Man habe ihm gesagt, nicht konsumiertes Essen würde in seinen Briefkasten gestopft werden. Der Vogel sei anschließend am Auto des Arbeitnehmers befestigt worden.
Derzeit ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben.
Da die Güteverhandlung am 23.11.2012 erfolglos blieb, muss die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Pforzheim über diesen Fall am 06.03.2013 erneut verhandeln.