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Datum: 15.07.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 252/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten Partei vom 30.09.2025 geendet hat.
- Es wird festgestellt, dass die Versetzung der klagenden Partei in den Bereich IT gemäß Schreiben der beklagten Partei vom 27.04.2025 unwirksam ist.
- Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei über den 31.03.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Senior-Entwicklungsingenieur in der Funktion Softwareentwickler im Bereich Produktprüfung und -berechnung weiterzubeschäftigen.
- Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf 34.175,00 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.