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Datum: 15.07.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 252/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten Partei vom 30.09.2025 geendet hat.
  2. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der klagenden Partei in den Bereich IT gemäß Schreiben der beklagten Partei vom 27.04.2025 unwirksam ist.
  3. Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei über den 31.03.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Senior-Entwicklungsingenieur in der Funktion Softwareentwickler im Bereich Produktprüfung und -berechnung weiterzubeschäftigen.
  4. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  5. Der Streitwert wird auf 34.175,00 EUR festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.