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Datum: 08.07.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 253/25
Urteil
1. Das Versäumnisurteil vom 11.03.2026 wird aufrechterhalten.
2. Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.074,29 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.