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Datum: 25.06.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 337/25
Im Namen des Volkes
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vom 24.07.2025 aufgelöst wurde.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4.
- Der Streitwert wird auf € 27.858,75 festgesetzt.