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Datum: 25.06.2026

Aktenzeichen: 

3 Ca 337/25

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vom 24.07.2025 aufgelöst wurde.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4. 
  4. Der Streitwert wird auf € 27.858,75 festgesetzt.