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Datum: 24.06.2026

Aktenzeichen: 

5 Ca 489/25

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Das klagabweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 06.05.2026 (Az. 5 Ca 489/25) wird aufrechterhalten.
  2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 17.813,25 € festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.