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Datum: 17.06.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 488/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 nicht enden wird.
- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Accountmanager B2B weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 22.500,00 € festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.