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Datum: 17.06.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 488/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 nicht enden wird.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Accountmanager B2B weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 22.500,00 € festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.