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Datum: 26.03.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 320/25
Im Namen des Volkes
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 31.10.2025 zum 30.04.2026 enden wird.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens im Betrieb als Key-Account-Manager weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Streitwert wird auf € 22.097,80 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.