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Datum: 26.03.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 320/25

Im Namen des Volkes



Urteil



  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 31.10.2025 zum 30.04.2026 enden wird.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens im Betrieb als Key-Account-Manager weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  4. Der Streitwert wird auf € 22.097,80 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.