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Datum: 19.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 84/25

Im Namen des Volkes



Urteil



  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Juni 2024 Arbeitsentgelt in Höhe von 191,59 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 633,78 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ausgleich für das Arbeitszeitkonto in Höhe von 5.097,10 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.
  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 19 % und die Beklagte 81 %.
  7. Der Streitwert wird auf EUR 11.107,55 festgesetzt.