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Datum: 19.03.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 84/25
Im Namen des Volkes
Urteil
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Juni 2024 Arbeitsentgelt in Höhe von 191,59 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 633,78 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024.
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ausgleich für das Arbeitszeitkonto in Höhe von 5.097,10 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024.
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 19 % und die Beklagte 81 %.
- Der Streitwert wird auf EUR 11.107,55 festgesetzt.