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Datum: 05.02.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 541/24
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.11.2024 nicht geendet hat.
- Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Konstruktionsleiter weiter zu beschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf € 19.200,00 festgesetzt.