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Datum: 05.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 541/24

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.11.2024 nicht geendet hat.
  2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Konstruktionsleiter weiter zu beschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf € 19.200,00 festgesetzt.