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Datum: 05.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 148/25

Urteil

  1. Der Vollstreckungsbescheid vom 08.05.2024 des Amtsgerichts Bremen, Gz.: 24-70560620-7 wird in Höhe eines Betrags von EUR 14291,06 aufrechterhalten. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 89% und die Klägerin 11%.
  3. Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts fallen der Klägerin zur Last.
  4. Der Streitwert wird auf EUR 16036,76 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen