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Datum: 07.01.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 294/25
Versäumnisurteil:
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.306,00€ brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 02.01 2024 zu bezahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bei jeder auf die vorgenannte Schuld erfolgenden Zahlung eine Abrechnung zu
erteilen.
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Inhalt der Meldung zur Sozialversicherung betreffend die Anmeldung und Abmeldung
und die Meldung für den Zeitraum 01.10. bis 03.12.2023 in Textform mitzuteilen.
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder
elektronisch bereitzustellen.
- Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.