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Datum: 07.01.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 294/25

Versäumnisurteil:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.306,00€ brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.01 2024 zu bezahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bei jeder auf die vorgenannte Schuld erfolgenden Zahlung eine Abrechnung zu erteilen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Inhalt der Meldung zur Sozialversicherung betreffend die Anmeldung und Abmeldung und die Meldung für den Zeitraum 01.10. bis 03.12.2023 in Textform mitzuteilen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

  5. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.