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Datum: 27.11.2025
Aktenzeichen: 3 Ga 8/25
Im Namen des Volkes
Urteil
1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2.Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert wird auf EUR 11.338,18 festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.