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Datum: 26.11.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 165/25

Urteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin erteilte Abmahnung (Anlage K1) aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.270,00 Euro festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.