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Datum: 26.11.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 165/25
Urteil
- Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin erteilte Abmahnung (Anlage K1) aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.270,00 Euro festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.