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Datum: 26.11.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 67/25
Urteil
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.854,43 Euro brutto zuzüglich Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2024 zu bezahlen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34%.
- Der Wert der Streitgegenstände wird auf 28.997,54 Euro festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.