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Datum: 27.03.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 386/24

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf € 8.181,00 festgesetzt.
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