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Datum: 19.02.2025

Aktenzeichen: 5 Ca 384/24

Im Namen des Volkes!

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2024 nicht aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den zuletzt maßgeblichen Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter im Lager, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 14.800,00 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.