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Datum: 19.02.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 384/24
Im Namen des Volkes!
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2024
nicht aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den zuletzt maßgeblichen Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter im Lager, bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 14.800,00 € festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.