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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
18.09.2024 10 Sa 2/24

1.  Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 7. November 2023 - 6 Ca 264/20 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 
2.  Die Revision wird nicht zugelassen.

 
18.09.2024 10 Sa 63/23

1.  Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 27. September 2023 - 3 Ca 356/22 - unter Zurückweisung der weitergehenden 
Berufung teilweise abgeändert:
Das beklagte Land wird verurteilt, die beiden E-Mails des Herrn H. vom 18. Februar 2020 (10:43 Uhr und 10:28 Uhr) an Frau S. und Herrn A. aus allen über den Kläger geführten 
Personalakten im Landratsamt R., im Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie im Regierungspräsidium F. zu entfernen.
2.  Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.  Die Revision wird nicht zugelassen.

 
13.09.2024 7 Sa 34/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 15.03.2024 — 1 Ca 214/23 — wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
11.09.2024 4 TaBV 5/23

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 14.09.2023 (6 BV 2/23) abgeändert:

Der Antrag der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
11.09.2024 4 Sa 49/23

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.08.2023 (23 Ca 328/23) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Tenor wie folgt lautet:

Die Forderung des Klägers auf die vierte Rate der Abgeltung (2020) aus Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 des First Amendments to Master Agreement vom 04.11.2015 wird in Höhe von 385.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 04.01.2021 zur Insolvenztabelle festgestellt.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
10.09.2024 11 Sa 4/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach, vom 26.02.2024 – 8 Ca 243/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
 
 
 

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