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Datum: 18.09.2024

Aktenzeichen: 10 Sa 63/23

1.  Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 27. September 2023 - 3 Ca 356/22 - unter Zurückweisung der weitergehenden 
Berufung teilweise abgeändert:
Das beklagte Land wird verurteilt, die beiden E-Mails des Herrn H. vom 18. Februar 2020 (10:43 Uhr und 10:28 Uhr) an Frau S. und Herrn A. aus allen über den Kläger geführten 
Personalakten im Landratsamt R., im Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie im Regierungspräsidium F. zu entfernen.
2.  Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.  Die Revision wird nicht zugelassen.

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