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Datum: 02.11.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 19/26

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 26. März 2025 – 2 Ca 420/25 – wird zurückgewiesen. 

 

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

III. Die Revision wird nicht zugelassen.