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Datum: 19.02.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 4861/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.07.2025 nicht aufgelöst wurde.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 41.001,06 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.