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Datum: 30.01.2025
Aktenzeichen: 23 Ca 5470/24
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom
17.09.2024 nicht aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom
17.09.2024 nicht aufgelöst wurde.
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die außerordentliche Kündigung der
Beklagten vom 25.11.2024 aufgelöst wurde.
4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen
als IT-Mitarbeiter im Bereich Geschäftsentwicklung weiter zu beschäftigen.
5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.