Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 19.02.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 7609/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass die auf den 19.10.2025 datierte durch die Beklagte gegenüber dem Kläger ausgesprochene
ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht zum 30.11.2025 beendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als „Monteurhelfer“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die
Kündigungsschutzklage weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 10.000, - € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.