Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 19.02.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 6756/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen IX, X und XI der Beklagten vom 04.08.2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Der Kläger trägt 1/3, die Beklagte/Widerklägerin 2/3 der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 11.500,- € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.