Wohlfahrt und Traube Tonbach einigen sich

Datum: 25.07.2017

In der heutigen Verhandlung sind weder Herr Wohlfahrt noch seine Rechtsanwältin erschienen. Der Rechtsanwalt der Traube Tonbach hat mitgeteilt, dass die Parteien heute Morgen ihren Streit gütlich beigelegt hätten. Die Kammer hat daraufhin das Ruhen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens angeordnet. Es gilt der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter.“

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