Geplanter Betreiberwechsel im Linienbusverkehr: SVP will weitere Streiks verbieten lassen

Datum: 14.03.2016

Das Arbeitsgericht Pforzheim verhandelt am Mittwoch, dem 16.03.2016 um 13:00 Uhr einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co KG (kurz SVP) will der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di untersagen, die Arbeitnehmer der SVP zu Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen.

Seit Wochen laufen zwischen der SVP und ver.di Gespräche über die geplante Übernahme des Busverkehrs durch die Bahntochter RVS und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Belegschaft. Bereits am 9. und am 14. März 2016 rief ver.di die Busfahrer zu Warnstreiks auf.  Derartige Maßnahmen will ihr die SVP nun verbieten. Sie wirft ver.di zum einen vor, gegen die Friedenspflicht zu verstoßen. Zum anderen sei die Forderung der Gewerkschaft, die Stadt Pforzheim solle sich direkt engagieren, tarifvertraglich nicht  umsetzbar. Die Gewerkschaft ver.di verweist dagegen auf die gravierenden Änderungen, die den Arbeitnehmern durch den neuen Betreiber drohen. Das im Grundgesetz geregelte Streikrecht sei ein zulässiges Mittel, um in einer solchen Situation Verhandlungsdruck aufzubauen.
       

Aktenzeichen: 6 Ga 1/16,

Termin am 16.03.2016, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 2 (Erdgeschoss)

Arbeitsgericht Pforzheim, Simmlerstr. 9, 75172 Pforzheim

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