Ausstellung mit Werken der Künstlerin Marie Stegmeier ab 06.10.2022

Datum: 20.10.2022

Eine Ausstellung mit Werken der Künstlerin Marie Stegmeier ist ab dem 06.10.2022 bis auf weiteres in den Räumen des Arbeitsgerichts Pforzheim (Simmler Straße 9 in 75172 Pforzheim) zu sehen. Geöffnet ist die Ausstellung in den öffentlich zugänglichen Räumen des Gerichts jeweils montags bis freitags während der üblichen Öffnungszeiten. Gezeigt werden in der Ausstellung ausgewählte Fotografien der Künstlerin.

Den Auftakt der Langzeitausstellung bildete die Vernissage am 6. Oktober 2022. Die Eröffnung der interessanten Fotoausstellung von Marie Stegmeier im Arbeitsgericht Pforzheim unter dem Titel NATUR!? fand reges Interesse bei Besuchern und Gästen. Das Arbeitsgericht Pforzheim stellt damit zum wiederholten Male seine Räume für Ausstellungszwecke zur Verfügung, um Künstlern, insbesondere auch aus der Region, eine Möglichkeit zu bieten, ihre Werke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Um 18:00 Uhr eröffnete der Direktor des Arbeitsgerichts die Ausstellung im Foyer und begrüßte die erschienenen Gäste. Im Anschluss führte die Künstlerin die Gäste in ihr Werk ein und berichtete aus ihrem künstlerischen Werdegang. 

In den Sitzungssälen werden insgesamt 21 großformatige Farbfotos präsentiert. Mit der Ausstellung will die Künstlerin den interessierten Besuchern einen neuen Blick auf ihre Wahrnehmung der Natur, wie sie in den Bildern festgehalten ist, ermöglichen. Zugleich unterbreitet sie mit Ihren Fotografien das Angebot, sich, ausgehend vom Titel der Ausstellung „NATUR!?“  und den ausgestellten Werken, die von der Künstlerin in ein gewolltes Spannungsverhältnis zu den wiedergegebenen, ausgewählten Zitaten gesetzt wurden, mit der gezeigten Wirklichkeit auseinanderzusetzen.

Frau Stegmeier’s Fotos dokumentieren wirkungsvoll Augenblicke, machen Natur erlebbar und zeigen dem Besucher der Ausstellung eine Realität, wie sie durch die Werke neu vermittelt und so in dieser Form bisher nicht wahrgenommen wurde.

Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts besucht werden.

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